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§ 1 Firmenname
Der Firmenname lautet Studsvik Aktiebolag. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft (publ).
§ 2 Sitz der Gesellschaft
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in Nyköping.
§ 3 Aktivitäten
Das Unternehmen betreibt direkt und über ganz oder teilweise im Besitz befindliche Unternehmen Entwicklungs-, Handels-, Fertigungs- und Dienstleistungsaktivitäten mit Produkten und Dienstleistungen in den Bereichen Produktionsanalyse und -optimierung, Materialprüfung und Materialauswahl, Umwelt und Sicherheit, industrielle Dienstleistungen, Dekontamination und industrielle Reinigung sowie Management, Behandlung und Recycling von Restprodukten. Darüber hinaus können die Aktivitäten auch andere Bereiche umfassen, wie z. B. den Besitz und die Verwaltung von Immobilien und beweglichem Vermögen sowie Verwaltungsdienstleistungen für Tochtergesellschaften und damit verbundene Aktivitäten.
§ 4 Grundkapital
Das Grundkapital beträgt mindestens 5.800.000 SEK und höchstens 23.200.000 SEK.
§ 5 Aktien
Die Anzahl der Aktien beträgt mindestens 5.800.000 und höchstens 23.200.000.
Die Aktien sind Stammaktien, und jede Aktie der Gesellschaft berechtigt zu einer (1) Stimme.
§ 6 Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei (3) und höchstens neun (9) Mitgliedern. Die Mitglieder werden jährlich in der ordentlichen Generalversammlung für die Dauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt.
§ 7 Wirtschaftsprüfer
Auf der Jahreshauptversammlung werden zwei vereidigte Wirtschaftsprüfer und maximal zwei stellvertretende Rechnungsprüfer oder eine registrierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt.
§ 8 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. Dezember.
§ 9 Hinweis
Die Einberufung zur Hauptversammlung erfolgt durch Veröffentlichung in Post- och Inrikes Tidningar (dem schwedischen Amtsblatt) und auf der Website des Unternehmens. Am Tag der Einberufung wird eine Bekanntmachung über die Einberufung der Versammlung in der Tageszeitung Svenska Dagbladet veröffentlicht.
Die Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung muss frühestens sechs und spätestens vier Wochen vor der Versammlung erfolgen. Die Einberufung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung, die nicht der Änderung der Satzung dient, muss jedoch spätestens drei Wochen vor der Versammlung erfolgen.
§ 10 Hauptversammlung
Die Hauptversammlung der Aktionäre findet in Nyköping oder in Stockholm statt. Die ordentliche Hauptversammlung (Jahreshauptversammlung) findet einmal jährlich vor Ende Juni statt.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können, müssen die Aktionäre ihre Teilnahme bis spätestens 12.00 Uhr mittags an dem in der Einberufung angegebenen Tag bei der Gesellschaft anmelden. Dieser Tag darf kein Sonntag, Feiertag, Samstag, Mittsommerabend, Heiligabend oder Silvester sein und darf nicht früher als am fünften Werktag vor der Versammlung liegen.
Aktionäre dürfen nur dann Assistenten zur Hauptversammlung mitbringen, wenn der Aktionär der Gesellschaft die Anzahl der Assistenten gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes mitgeteilt hat.
Der Verwaltungsrat kann beschließen, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht gemäß Kapitel 7 § 4a des schwedischen Aktiengesetzes vor der Hauptversammlung per Briefwahl ausüben können. Der Verwaltungsrat kann auch Vollmachtsformulare gemäß dem in Kapitel 7 § 4 des Aktiengesetzes festgelegten Verfahren einholen.
§ 11 Jahreshauptversammlung
Auf der Jahreshauptversammlung werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
1Wahl des Vorsitzenden der Versammlung.
2Erstellung und Genehmigung der Abstimmungsliste.
3 Genehmigung der Tagesordnung.
4 Wahl von einer oder zwei Personen zur Überprüfung des Protokolls.
5 Prüfung, ob die Versammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.
6 Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts sowie gegebenenfalls des Konzernabschlusses und des Prüfungsberichts für den Konzern.
7 Beschlüsse betreffend
a) Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie gegebenenfalls des Konzernabschlusses und der Konzernbilanz,
b) Verwendung des Gewinns oder Verlusts der Gesellschaft gemäß der festgestellten Bilanz und
c) Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des Präsidenten.
8 Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Rechnungsprüfer.
9 Festlegung der Vergütung für den Verwaltungsrat und gegebenenfalls für die Revisionsstelle.
10 Wahl des Verwaltungsrats.
11 Wahl der Rechnungsprüfer.
12 Sonstige Angelegenheiten, die gemäß dem schwedischen Aktiengesetz oder der Satzung von der Hauptversammlung zu behandeln sind.
§ 12 Zentrale Wertpapierverwahrstelle
Die Aktien der Gesellschaft werden gemäß dem Gesetz über Finanzinstrumentenkonten in einem CSD-Register eingetragen.
Der am Stichtag im Aktienregister eingetragene Aktionär oder Nominee, der gemäß Kapitel 4 des Finanzinstrumenten-Rechnungslegungsgesetzes in einem CSD-Register eingetragen ist, oder die gemäß Kapitel 4, Abschnitt 18, Absatz 1, Punkte 6-8 des genannten Gesetzes im CSD-Konto eingetragene Person gilt als berechtigt, die sich aus Kapitel 4, Abschnitt 39 des Aktiengesetzes ergebenden Rechte auszuüben.