Investoren

Unternehmensführung

Studsvik ist bestrebt, seine Regeln und Verfahren kontinuierlich weiterzuentwickeln, um Transparenz zu gewährleisten, den Aktionären einen echten Einfluss zu sichern und die effiziente Arbeit des Verwaltungsrats zu gewährleisten.

Die Unternehmensführung und -entwicklung der Gruppe wird durch Entscheidungen beeinflusst, die in einer Reihe von Entscheidungsgremien des Unternehmens getroffen werden.

Auf der Jahreshauptversammlung üben die Aktionäre ihr Stimmrecht aus, um gemäß dem schwedischen Gesellschaftsrecht und der Satzung von Studsvik Entscheidungen über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und andere zentrale Fragen zu treffen.

Der Verwaltungsrat der Muttergesellschaft, der gleichzeitig auch der Verwaltungsrat der Gruppe ist, trifft Entscheidungen über die Organisation der Gruppe, die Ausrichtung ihrer Arbeit und Investitionen, strategische Pläne, Budgets und Regeln, Richtlinien und Grundsätze für die operative Leitung der Gruppe.

Der Verwaltungsrat ernennt den Präsidenten und Chief Executive Officer, der für die operative Leitung und Kontrolle der Gruppe verantwortlich ist. Die Leiter der zentralen Stabsstellen sowie die Präsidenten der Konzerngesellschaften sind ihm unterstellt. Der Chief Executive Officer hat eine Geschäftsleitung eingesetzt, die sich mit konzernbezogenen Fragen befasst. Die Geschäftsleitung besteht aus dem Executive Vice President, den Präsidenten der Konzerngesellschaften und dem Director of Group Development.

Die Hauptversammlung der Aktionäre ernennt einen Nominierungsausschuss. Der Ausschuss leitet das Nominierungsverfahren für den Verwaltungsrat, nominiert Mitglieder des Verwaltungsrats und unterbreitet Vorschläge zu den Verwaltungsratsvergütungen. Die Vorschläge des Nominierungsausschusses werden vor der Hauptversammlung veröffentlicht und auf der Hauptversammlung vorgestellt.

Der Nominierungsausschuss besteht aus mindestens vier und höchstens fünf Mitgliedern, darunter ein Mitglied, das den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. Die Hauptversammlung wählt vier Mitglieder in den Nominierungsausschuss. Drei dieser Mitglieder vertreten die größten Aktionäre, eines ist der Vorsitzende des Verwaltungsrats.

Der Verwaltungsrat hat aus seiner Mitte einen Vergütungsausschuss eingesetzt. Der Ausschuss befasst sich mit Vergütungsfragen, die den Präsidenten und andere leitende Angestellte betreffen.